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Sachkunde nach TRGS 519 & 521 · Lübeck · Ostholstein · Hamburg

5 Jahre Hawja

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Abgeschotteter Arbeitsbereich mit Folienschleuse in einem entkernten Innenraum; im Vordergrund stehen verschlossene Big-Bags für asbesthaltiges Material.

Asbestsanierung · ASI-Arbeiten · Asbestentsorgung

Asbestsanierung in Lübeck

Wir bauen asbesthaltige Bauteile nach TRGS 519 aus, verpacken sie staubdicht und führen sie der zugelassenen Deponie zu — vom Garagendach aus Wellplatten bis zur abgeschotteten Innensanierung mit Freimessung. Beginnend mit der Vorabuntersuchung, einschließlich Anzeige bei der Behörde, Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle und umfassender Nachsorge.

Asbest ist krebserregend — und genau deshalb wird er nicht selbst ausgebaut

Asbest ist ein hochgefährlicher Stoff und als krebserregend eingestuft. Bereits kleinste Fasern, die in die Atemluft gelangen, können nach Jahren oder Jahrzehnten schwere Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder ein Mesotheliom verursachen. Man sieht sie nicht, man riecht sie nicht, und es gibt keine Menge, die als unbedenklich gilt. Gefährlich wird ein asbesthaltiges Bauteil in dem Moment, in dem es bearbeitet wird — durch Bohren, Sägen, Schleifen, Brechen oder den Hochdruckreiniger auf dem Dach.

Die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten. Verbaut wurde er bis dahin millionenfach, und in Lübeck steht viel Bausubstanz aus genau diesen Jahrzehnten. Wer an einem Haus mit Baujahr vor 1993 etwas verändert, hat es deshalb nicht mit einer exotischen Möglichkeit zu tun, sondern mit einem Regelfall, der abzuklären ist.

Hawja Abbruch GmbH übernimmt die Asbestsanierung und die Asbestentsorgung in Lübeck und im Umland als Fachbetrieb für Abbruch und Rückbau — mit erfahrenen Spezialisten, mit modernster Technik und mit den Sicherheitsvorkehrungen, die die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 vorschreiben. Bis dahin gilt für Sie eine einzige Regel: Bei Verdacht nichts anfassen und nichts entsorgen — Probenahme durch ein akkreditiertes Labor, dann Fachbetrieb.

Drei Mitarbeiter in blauen Einwegschutzanzügen heben verpackte Asbestzementplatten von einem Welleternitdach auf eine Kranbühne.
Asbestsanierung eines Welleternitdachs: Die Platten werden zerstörungsfrei abgenommen, staubdicht verpackt und über eine Kranbühne abtransportiert.

Vorabuntersuchung

Vor dem ersten Handgriff wird ermittelt, was verbaut ist. Jedes verdächtige Bauteil wird einzeln bewertet, im Zweifel beprobt und durch ein akkreditiertes Labor analysiert. Ohne diesen Befund gibt es kein Verfahren und kein belastbares Angebot.

Sicherheitsvorkehrungen

Abschottung, Unterdruckhaltung, Schwarz-Weiß-Schleuse, Atemschutz und Einwegschutzanzüge — abgestuft nach Material und Verfahren. Diese Sicherheitsvorkehrungen schützen nicht nur unser Team, sondern auch die Umwelt und alle, die im Gebäude oder nebenan bleiben.

Entsorgung nach Vorschrift

Asbesthaltiges Material wird staubdicht verpackt, gekennzeichnet und einer zugelassenen Deponie zugeführt — nie gebrochen, nie in den Bauschuttcontainer, nie zum Wertstoffhof. Die Nachweise über die Asbestentsorgung bekommen Sie schriftlich.

Umfassende Nachsorge

Nach dem Ausbau wird gereinigt und, wo in einem abgeschotteten Bereich gearbeitet wurde, durch eine unabhängige Messstelle freigemessen. Erst diese umfassende Nachsorge gibt den Raum wieder frei — nicht der Feierabend.

Wo Asbest steckt

Asbestplatten, Bodenbeläge, Rohrisolierung — woran Sie einen Verdacht erkennen

Diese acht Bauteilgruppen decken den größten Teil dessen ab, was wir in Lübecker Gebäuden finden. Die Beschreibungen helfen beim Verdacht — sie ersetzen keine Analyse, und sie sind keine Anleitung zum Selbermachen.

Dacheindeckung und Wellplatten

Der häufigste Fall im Umland: graue, wellenförmige Faserzementplatten auf Garagen, Carports, Schuppen und Hallendächern, oft moosbewachsen und spröde. Wurde vor 1993 gedeckt, ist Asbestzement der Regelfall, nicht die Ausnahme. Verwitterte Platten geben Fasern schon beim Betreten ab — nicht besteigen, nicht abkärchern, nicht brechen, sondern eine Probe durch ein akkreditiertes Labor nehmen lassen.

Fassadentafeln und Wandverkleidungen

Kleinformatige, oft rautenförmige Faserzementtafeln an Giebeln, Balkonbrüstungen und Sockeln. Sie sehen aus wie Schiefer, sind aber leichter und an der Bruchkante faserig. Anbohren, Sägen oder Abschleifen setzt genau die Fasern frei, um die es geht. Bei Verdacht: nichts bearbeiten, Probenahme durch ein akkreditiertes Labor, dann Fachbetrieb.

Bodenbeläge Floor-Flex und der Kleber darunter

Quadratische Vinyl-Asbest-Platten im Format 25 × 25 oder 30 × 30 cm, meist marmoriert, in Fluren, Küchen und Kellern der 1960er- bis 1980er-Jahre. Kritisch ist häufig weniger die Platte als der schwarze Bitumenkleber darunter. Beides gehört nicht in den Bauschuttcontainer und nicht selbst herausgestemmt — Probe aus Platte und Kleber, dann Fachbetrieb.

Rohrisolierung und Heizungsdämmung

Weiße, gipsartige Ummantelungen an alten Heizungs- und Warmwasserleitungen, an Kesseln und in Rohrschächten, oft mit asbesthaltigem Mörtel an den Muffen. Das sind schwach gebundene Produkte — die gefährlichste Materialgruppe überhaupt, weil sie Fasern schon bei Erschütterung abgeben. Nicht anfassen, Raum nicht weiter nutzen, Probenahme durch ein akkreditiertes Labor veranlassen.

Nachtspeicheröfen

Geräte aus den 1960er- und 1970er-Jahren enthalten asbesthaltige Dämmplatten und Dichtschnüre im Inneren. Von außen ist ihnen nichts anzusehen; entscheidend sind Typenschild und Baujahr. Ein Nachtspeicherofen wird nicht auseinandergebaut und nicht zum Wertstoffhof gefahren, sondern als Ganzes demontiert und entsorgt — bis dahin außer Betrieb lassen.

Fensterkitt, Dichtungen und Brandschutzelemente

Grauer, hart gewordener Fensterkitt an Stahlrahmenfenstern, Dichtschnüre an alten Öfen, Brandschutzklappen und Kabelabschottungen. Kleine Mengen, aber sie tauchen fast immer erst auf, wenn schon gearbeitet wird. Deshalb gehören sie in die Vorabuntersuchung: nicht anfassen, Probe nehmen lassen, Fachbetrieb.

Blumenkästen, Lüftungsrohre und Kleinteile

Faserzement wurde für weit mehr verbaut als Dächer: Blumenkästen, Pflanztröge, Abgas- und Lüftungsrohre, Kabelkanäle, Zaunplatten. Diese Kleinteile landen regelmäßig versehentlich im Sperrmüll oder im Container — und sind dort ein Problem für alle Beteiligten. Im Zweifel stehen lassen, beproben lassen, getrennt entsorgen.

Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber

Der Fall, den fast niemand auf dem Schirm hat: asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber wurden bis 1993 in Innenräumen verbaut und sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Wer eine Wand schleift oder Fliesen abschlägt, setzt sie frei. Vor jeder Innensanierung im Altbau gilt deshalb: erst Probenahme durch ein akkreditiertes Labor, dann arbeiten.

Fest gebundene Produkte wie Wellplatten und Fassadentafeln setzen im unbeschädigten Zustand kaum Fasern frei, schwach gebundene wie Rohrisolierungen und Spritzasbest schon bei Erschütterung. Das ist kein Grund zur Entwarnung, sondern der Grund für unterschiedliche Verfahren. Für alle acht Gruppen gilt dieselbe Reihenfolge: Verdacht → nicht anfassen → Probenahme durch ein akkreditiertes Labor → Fachbetrieb.

Ablauf

Wie eine Asbestsanierung abläuft — ASI-Arbeiten nach TRGS 519

ASI steht für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Für Asbest gelten dafür die Vorschriften der TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Diese Technischen Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren die nach der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und die organisatorischen Anforderungen für sichere ASI-Arbeiten. Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind ausschließlich mit emissionsarmen Verfahren erlaubt; diese müssen von den zuständigen Behörden oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sein (gemäß Anhang II Nr. 1 GefStoffV).

  1. Vorabuntersuchung und Probenahme. Begehung, Baujahrsrecherche, Erfassung aller verdächtigen Bauteile. Proben nimmt und analysiert ein akkreditiertes Labor — nicht der ausführende Betrieb, der später daran verdient.
  2. Individuelle Beratung und Angebot. Auf Basis des Befundes legen wir Verfahren, Abschottung und Entsorgungsweg fest. Sie bekommen ein Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen statt einer Pauschale.
  3. Anzeige bei der Behörde. Die Arbeiten werden vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angezeigt, mit Angaben zu Material, Verfahren, Sachkunde und Entsorgung. Das übernehmen wir.
  4. Baustelleneinrichtung und Sicherheitsvorkehrungen. Absperrung, Abschottung des Arbeitsbereichs, bei Innensanierungen Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung mit Abluftfilterung, persönliche Schutzausrüstung.
  5. Ausbau mit emissionsarmen Verfahren. Asbestplatten und Bauteile werden zerstörungsfrei abgenommen, nicht gebrochen — begleitet von Faserbindemitteln und Absaugung direkt an der Bearbeitungsstelle.
  6. Verpackung, Transport, Asbestentsorgung. Staubdichte Verpackung in gekennzeichneten Big-Bags oder Folien, Transport zur zugelassenen Deponie, Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.
  7. Feinreinigung, Freimessung, Freigabe. Nach der Reinigung misst eine unabhängige Messstelle die Faserkonzentration. Erst mit dem Ergebnis unterhalb des Freigabewertes wird der Bereich wieder genutzt.

Wird beim Abbruch oder bei der Entkernung unerwartet Asbest gefunden, gilt derselbe Weg von vorn: Arbeiten stoppen, Bereich sichern, Probe ins Labor, dann als ASI-Arbeiten weiterarbeiten. Deshalb prüfen wir vorher, statt zu hoffen.

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Kosten und Förderung

Was die Asbestsanierung kostet — und welche Fördermittel infrage kommen

Die Kosten einer Asbestsanierung entstehen nicht beim Ausbau, sondern beim Verfahren. Vier Größen bestimmen sie:

  • Bindung des Materials. Fest gebundener Asbestzement am Außendach ist der günstige Fall. Schwach gebundene Produkte — Rohrisolierung, Spritzasbest, Leichtbauplatten — verlangen einen abgeschotteten Schwarzbereich und vervielfachen den Aufwand.
  • Menge und Zugänglichkeit. Quadratmeter Dachfläche oder laufende Meter Rohr, dazu die Frage, ob ein Kran oder ein Gerüst nötig ist und ob ein Container direkt stehen darf.
  • Abschottung und Nachsorge. Schleuse, Unterdruckhaltung, Feinreinigung und die Freimessung durch eine unabhängige Messstelle sind eigene Positionen — bei Innensanierungen oft der größte Einzelposten.
  • Entsorgungsweg. Asbesthaltiges Material geht auf eine zugelassene Deponie, nicht in die Verwertung. Die Menge in Tonnen und die Entfernung zur Annahmestelle schlagen unmittelbar durch.

Fördermittel: Einen Fördertopf allein für Asbestentsorgung gibt es nicht. Förderfähig wird sie, wenn sie technisch notwendiger Bestandteil einer energetischen Maßnahme ist — das Abnehmen des Asbestdachs, damit gedämmt und neu eingedeckt werden kann, ist der klassische Fall in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dazu kommen zinsverbilligte Kredite der KfW, Programme der Investitionsbank Schleswig-Holstein und steuerliche Abzugsmöglichkeiten am selbstgenutzten Wohneigentum.

Drei Punkte entscheiden über Erfolg oder Ablehnung: Der Antrag gehörtvor die Beauftragung, in der Regel ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte einzubinden, und die Asbestposition muss im Angebot getrennt ausgewiesen sein. Die Programmbedingungen ändern sich häufig — wir nennen deshalb bewusst keine Fördersätze, sondern liefern die Unterlagen, mit denen Ihre Energieberatung den aktuellen Stand prüft.

Wer zahlt

Vermieter, Mieter, Eigentümergemeinschaft — wer die Asbestsanierung bezahlt

Die Kosten trägt der Eigentümer. Asbest steckt in der Bausubstanz, und für die Bausubstanz haftet, wem sie gehört. Für die drei häufigsten Konstellationen heißt das:

  • Vermietete Wohnung. Der Vermieter zahlt. Tritt in der Wohnung Asbest zutage, ist das ein Mangel der Mietsache: Der Mieter hat Anspruch auf Beseitigung und, solange die Nutzung eingeschränkt ist, gegebenenfalls auf Mietminderung. Umlagefähig auf die Betriebskosten ist eine Asbestsanierung nicht.
  • Eigentümergemeinschaft. Dach, Fassade, Steigleitungen und Treppenhaus sind Gemeinschaftseigentum — die Gemeinschaft beschließt und zahlt anteilig, meist aus der Erhaltungsrücklage. Asbesthaltige Bodenbeläge innerhalb der Wohnung gehören zum Sondereigentum.
  • Selbstgenutztes Eigentum. Sie zahlen selbst — und haben dafür vollen Zugriff auf Fördermittel und auf die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Maßnahmen. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie ist die Frage nach Asbest deshalb eine Preisfrage, die vor den Notartermin gehört.

Sonderfall Gewerbe: Arbeitgeber sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, vor Arbeiten an der Bausubstanz zu ermitteln, ob Gefahrstoffe vorhanden sind — unabhängig davon, wem das Gebäude gehört. Für alle vor Ort gilt dasselbe: Verdacht melden, nichts anfassen, Probenahme durch ein akkreditiertes Labor, dann Fachbetrieb. Für eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall erreichen Sie uns unter 0451 120 1180 oder per E-Mail an info@hawja-abbruch.de.

Qualifikation

Warum es für Asbest keine zertifizierte Firma gibt, sondern Sachkunde

Wer eine zertifizierte Asbestfirma sucht, sucht der Sache nach den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3. Den erwirbt eine Person in einem behördlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung — nicht ein Unternehmen durch ein Siegel. Zertifizierungen anderer Art ersetzen ihn nicht, und ein Logo auf einer Website ersetzt ihn erst recht nicht.

Bei uns liegt die Sachkunde vor: Wir haben erfolgreich an einem staatlich anerkannten, viertägigen Sachkundelehrgang zur Asbestsanierung gemäß TRGS 519 Anlage 3 teilgenommen und die Prüfung bestanden. Der Lehrgang, anerkannt durch das Regierungspräsidium Kassel, vermittelt die Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest und entspricht den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zusätzlich besteht die Fachkunde gemäß TRGS 521 zu Faserstäuben, mit Schwerpunkten in den Bereichen Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF).

Beide Nachweise liegen als PDF vor und gehen auf Wunsch mit dem Angebot an Sie heraus. Vertrauen Sie bei einem krebserregenden Gefahrstoff nicht auf Werbeworte, sondern auf Papier, das Sie prüfen können — bei uns wie bei jedem anderen Anbieter.

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Häufige Fragen

Fragen zur Asbestsanierung, kurz beantwortet

Was uns vor einer Asbestsanierung am häufigsten gefragt wird — mit der Antwort im ersten Satz.

Wer zahlt die Asbestsanierung — Vermieter, Mieter oder Eigentümer?

Die Kosten trägt der Eigentümer. Asbest gehört zur Bausubstanz, und für die Bausubstanz haftet, wem sie gehört — bei vermieteten Wohnungen also der Vermieter, nicht der Mieter, und umlagefähig ist die Sanierung nicht. In der Eigentümergemeinschaft ist Asbest an Dach, Fassade und Steigleitungen Gemeinschaftseigentum, in der Wohnung verlegter Bodenbelag dagegen Sondereigentum. Kein Mieter sollte selbst tätig werden: Verdacht melden, nichts anfassen, Probenahme durch ein akkreditiertes Labor veranlassen lassen.

Gibt es Fördermittel für die Asbestsanierung?

Es gibt keinen eigenen Fördertopf für Asbestentsorgung — förderfähig wird sie als Teil einer größeren Maßnahme. Wer das Asbestdach abnehmen lässt und im selben Zug dämmt und neu eindeckt, bewegt sich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude; dazu kommen zinsverbilligte Kredite der KfW und Programme der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag gehört vor den Auftrag, meist unter Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig — klären Sie den aktuellen Stand vor Beauftragung mit Ihrer Energieberatung. Wir liefern die Angaben zur Asbestposition, die für den Antrag gebraucht werden.

Was kostet eine Asbestsanierung?

Den Preis bestimmen vier Größen: die Menge in Quadratmetern oder Tonnen, ob das Material fest oder schwach gebunden ist, die Zugänglichkeit und der Aufwand für die Abschottung. Ein Garagendach mit fest gebundenen Wellplatten im Freien ist der günstige Fall; eine schwach gebundene Rohrisolierung im bewohnten Haus ist der teure, weil dafür ein abgeschotteter Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung, Schleuse und Freimessung eingerichtet wird.

Als grobe Orientierung: Für fest gebundene Asbestzementplatten — etwa ein Wellplattendach — nennen übliche Branchenwerte 25 bis 50 Euro je Quadratmeter einschließlich Entsorgung (Stand 2026); schwach gebundene Produkte, die einen Schwarzbereich verlangen, liegen ein Mehrfaches darüber. Das ist eine Einordnung, kein Angebot.

Deshalb nennen wir keine Quadratmeterpauschale am Telefon. Wir besichtigen, lassen im Verdachtsfall analysieren und rechnen danach — mit einzeln ausgewiesenen Positionen für Untersuchung, Abschottung, Ausbau, Verpackung, Transport und Deponie. So sehen Sie, welcher Posten wie viel ausmacht.

Woran erkenne ich, ob ein Bauteil Asbest enthält?

Mit Sicherheit an keinem Merkmal — nur die Laboranalyse gibt eine belastbare Antwort. Es gibt aber gute Verdachtsgründe: Baujahr oder letzte Sanierung vor 1993, graue Faserzementplatten am Dach oder an der Fassade, quadratische Bodenplatten im Format 25 × 25 cm mit schwarzem Kleber, weiße Rohrummantelungen, alte Nachtspeicheröfen, harter Fensterkitt.

Die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten; verbaut ist er trotzdem millionenfach. Gefährlich ist er nicht, weil er da ist, sondern weil er bei Bearbeitung Fasern freisetzt. Deshalb gilt bei jedem Verdacht dieselbe Reihenfolge: nicht bohren, nicht schleifen, nicht abkärchern — Probenahme durch ein akkreditiertes Labor, dann Fachbetrieb.

Brauche ich für Asbestarbeiten eine zertifizierte Firma?

Nein — die TRGS 519 verlangt keine Unternehmenszertifizierung, sondern personenbezogene Sachkunde. Wer nach einer zertifizierten Asbestfirma sucht, sucht in Wahrheit nach dem Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3: Den erwirbt eine Person in einem behördlich anerkannten Lehrgang mit Prüfung, nicht ein Betrieb durch ein Siegel. Zertifizierungen anderer Art ersetzen ihn nicht.

Lassen Sie sich den Nachweis deshalb zeigen, statt einem Logo zu vertrauen. Bei uns liegt die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 sowie die Fachkunde nach TRGS 521 zu Faserstäuben vor; beide gehen auf Wunsch mit dem Angebot an Sie heraus.

Muss die Asbestsanierung angezeigt werden, und wie lange dauert sie?

Ja. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien sind vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen — mit Angaben zu Material, Verfahren, Sachkunde und Entsorgungsweg. Die Anzeige übernehmen wir.

Die Dauer richtet sich nach dem Verfahren, nicht nach der Fläche. Ein Garagendach ist häufig an einem Tag abgenommen und verpackt. Eine Innensanierung mit Schwarzbereich braucht Abschottung, Ausbau, Reinigung und die Freimessung durch eine unabhängige Messstelle — hier ist die Freimessung der Terminfaktor, nicht der Ausbau.

Dazu gehört

Was neben der Asbestsanierung ansteht

  • Schadstoffsanierung — künstliche Mineralfasern, PAK, PCB, Teer und Altlasten; oft im selben Gebäude wie der Asbest.
  • Abbruch & Abriss — wenn nach dem Schadstoffausbau das Gebäude selbst weicht.
  • Entkernung — Rückbau bis auf die tragende Struktur, der Arbeitsschritt, bei dem Asbest am häufigsten auftaucht.
  • Entsorgung und Recycling — wohin die übrigen Fraktionen gehen und wie die Nachweise aussehen.
  • Sanierung in Lübeck — Brand-, Wasser- und Altbauschäden, wenn das Gebäude erhalten bleibt.

Wir arbeiten in Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Travemünde, Ratzeburg, Bad Oldesloe und Eutin; für die Asbestsanierung in Hamburg fahren wir regelmäßig die rund 60 Minuten. Zum Einsatzgebiet

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