Erst untersuchen, dann anfassen
Kein Rückbau vor dem Befund. Eine Sichtprüfung ersetzt keine Analyse — weder ein Verdacht noch dessen Ausbleiben lässt sich mit bloßem Auge entscheiden.

Schadstoffe · Rückbau · Entsorgung
Wir bauen gesundheitsgefährdende Baustoffe geregelt aus und entsorgen sie getrennt: künstliche Mineralfasern, PAK und Teer, PCB, Holzschutzmittel, Schimmel, Taubenkot, Brandrückstände und Altlasten im Boden. Für Asbest und künstliche Mineralfasern liegt die behördlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und TRGS 521 vor — personenbezogen, mit Nachweis.
Fast jedes Gebäude, das vor Mitte der 1990er-Jahre errichtet oder saniert wurde, enthält Materialien, die heute als gesundheitsgefährdend gelten. Das ist kein Ausnahmefall, sondern der Normalfall im Bestand — und der Grund, warum vor dem ersten Werkzeugeinsatz untersucht werden muss. Freigesetzt werden diese Stoffe nämlich vor allem dann, wenn jemand sie bearbeitet: bohrt, schleift, sägt, kehrt oder abreißt. Ob ein Material unbeschädigt und damit vorerst gebunden ist, lässt sich von außen nicht entscheiden — das klärt nur die Untersuchung.
Hawja Abbruch GmbH übernimmt die Schadstoffsanierung in Lübeck, Ostholstein und dem Kreis Herzogtum Lauenburg als eigenständige Leistung und als ersten Schritt vor Entkernung, Sanierung oder Abbruch. Wir organisieren die Untersuchung, planen den Rückbau nach dem Befund, schotten ab, bauen unter Schutzmaßnahmen aus, verpacken staubdicht, entsorgen gesondert und dokumentieren den Verbleib.
Für Asbest und künstliche Mineralfasern liegt bei uns die behördlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 sowie nach TRGS 521 vor — personenbezogen, wie das Regelwerk es vorsieht, und mit Nachweisen, die wir auf Anfrage vorlegen. Wir übernehmen die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und führen die Nachweise über Ausbau und Entsorgung.

Kein Rückbau vor dem Befund. Eine Sichtprüfung ersetzt keine Analyse — weder ein Verdacht noch dessen Ausbleiben lässt sich mit bloßem Auge entscheiden.
Die behördlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und nach TRGS 521 liegt personenbezogen vor, die Nachweise legen wir vor. Damit dürfen wir Arbeiten ausführen, die ein allgemeiner Bauhandwerksbetrieb nicht übernehmen darf.
Der Arbeitsbereich wird staubdicht vom übrigen Gebäude getrennt, bei den dafür vorgesehenen Arbeiten mit Schwarz-Weiß-Bereich, Personenschleuse und Unterdruckhaltung.
Sie bekommen die Dokumentation: Laborbefunde, Anzeige, Arbeitsverfahren, Entsorgungsnachweise je Fraktion und die Freigabe nach Abschluss.
Welche Stoffe
Die folgenden Hinweise helfen, einen Verdacht zu formulieren. Sie ersetzen keine Untersuchung: Ob ein Material belastet ist, entscheidet allein die Analyse einer fachgerecht entnommenen Probe durch ein akkreditiertes Labor.
Der bekannteste und am strengsten geregelte Fall. Verdächtig sind in Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, unter anderem Faserzement-Wellplatten und Fassadentafeln, Bodenbeläge im Format 25 × 25 cm mit dunklem Kleber, Rohr- und Kesselisolierungen, Fensterkitt, Brandschutzverkleidungen und Nachtspeicheröfen. Zur Asbestsanierung nach TRGS 519 gibt es eine eigene Seite. Bei Verdacht gilt: nichts anfassen, nicht bohren, nicht schleifen — Probenahme durch ein akkreditiertes Labor, Ausbau nur durch einen Fachbetrieb mit der vorgeschriebenen Sachkunde.
Alte Dämmwolle ist der häufigste Schadstofffund im Bestandsbau. Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, gilt als potenziell krebserzeugend und fällt unter TRGS 521. Typische Einbauorte: Dachschrägen und oberste Geschossdecken, Zwischensparren, Installationsschächte, Rohrschalen, Trockenbauwände, Lüftungskanäle. Das Baujahr ist ein Anhaltspunkt, kein Beweis — der Einbauzeitpunkt lässt sich selten belegen. Bei Verdacht: nicht ausbauen, nicht in Säcke stopfen — Probe durch ein akkreditiertes Labor, Ausbau durch den Fachbetrieb.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe stecken in teerhaltigen Produkten, die bis in die 1970er-Jahre verbaut wurden. Verdachtsmomente: schwarzer, glänzender Kleber unter Stabparkett, der beim Anwärmen nach Teer riecht; alte Dachpappen und Schweißbahnen; teerhaltige Voranstriche unter Estrich und auf Kellerwänden. Der Geruch ist ein Hinweis, keine Diagnose. Bei Verdacht: nicht abschleifen, nicht fräsen, nicht trocken aufnehmen — Probe an ein akkreditiertes Labor, Ausbau durch den Fachbetrieb.
Polychlorierte Biphenyle wurden bis 1978 als Weichmacher in dauerelastischen Fugenmassen eingesetzt, außerdem in Deckenplatten, Anstrichen und Beschichtungen sowie in Kondensatoren von Leuchtstofflampen. Verdächtig sind vor allem Bauten der 1960er- und 1970er-Jahre mit Betonfertigteilfassaden, Schulen, Turnhallen und Verwaltungsbauten. PCB wandert aus der Fuge in angrenzenden Beton und in die Raumluft — der Ausbau betrifft deshalb mehr als die Fuge. Bei Verdacht: nicht ausschneiden, nicht überstreichen — Probe durch ein akkreditiertes Labor, Planung und Ausbau durch den Fachbetrieb.
Ein Fall, der im Umland regelmäßig auftaucht und selten benannt wird. In Fertighäusern und ausgebauten Dachgeschossen jener Jahre wurden Hölzer, Spanplatten und Verkleidungen großflächig mit Pentachlorphenol und Lindan behandelt; die Stoffe geben über Jahrzehnte an die Raumluft ab. Verdachtsmomente: Fertighaus-Bauweise dieser Zeit, sichtbar behandelte Hölzer, charakteristischer Geruch in geschlossenen Räumen. Bei Verdacht: nicht schleifen, nicht sägen, nicht verheizen — Material- und Raumluftuntersuchung durch ein akkreditiertes Labor, Rückbau durch den Fachbetrieb.
Sichtbarer Bewuchs auf Wand, Tapete oder Fuge ist meist der kleinere Teil; der größere sitzt in Dämmung, Estrich, Trockenbau und hinter Verkleidungen. Verdachtsmomente: muffiger Geruch ohne sichtbaren Befall, dunkle Ränder an Wärmebrücken, aufstehende Sockelleisten, Feuchte nach Rohrbruch oder Starkregen. Solange die Feuchtequelle steht, kommt der Befall zurück. Bei größeren Flächen und Befall in der Konstruktion: nicht abwaschen, nicht überstreichen — Ausmaß fachlich bestimmen lassen, Rückbau unter Abschottung durch den Fachbetrieb.
In Dachböden, Türmen, Schächten, Hallen und leerstehenden Gebäuden sammelt sich über Jahre Taubenkot an, mit ihm Krankheitserreger, Milben und Parasiten. Getrockneter Kot staubt beim Betreten und Kehren stark auf — dieser Staub ist das Problem. Der Verdachtsmoment ist schlicht der Zustand: verkotete Flächen, Nester, Federn, Kadaver. Bei größeren Mengen: Bereich nicht betreten, nicht trocken kehren, nicht absaugen — Reinigung und Entsorgung unter Vollschutz, mit Abschottung und Befeuchtung, durch einen Fachbetrieb.
Nach einem Brand ist nicht die Asche das Hauptproblem, sondern der Ruß: Beim Verbrennen von Kunststoffen, Kabeln und Dämmstoffen entstehen Dioxine, Furane und PAK, die sich als schmieriger Belag niederschlagen und in poröse Baustoffe ziehen. Dazu kommt Löschwasser, das Schadstoffe in Estrich, Dämmung und Untergeschosse trägt. Bei Brandschäden: Räume nicht auf eigene Faust beräumen, nichts trocken kehren — Beprobung des Rußbelags und Rückbau der belasteten Bauteile durch den Fachbetrieb.
Was unter der Grasnarbe liegt, taucht oft erst beim Baggern auf: aufgefüllte Bauschuttlagen, alte Öltanks und Tankleitungen, teerhaltiger Straßenaufbruch, Schlacke, Aschen, ehemalige Betriebsflächen von Tankstellen und Werkstätten. Verdachtsmomente: Ölgeruch, Verfärbungen im Aushub, Fremdmaterial in der Schicht, die Vornutzung des Grundstücks. Bei Verdacht: Aushub nicht abfahren und nicht wieder einbauen — Beprobung und Deklarationsanalyse durch ein akkreditiertes Labor, Entsorgung durch den Fachbetrieb in Abstimmung mit der Behörde.
Ablauf
Die Reihenfolge ist bei allen Stoffen dieselbe, nur Regeln und Schutzmaßnahmen unterscheiden sich. Jeder Schritt ist die Voraussetzung des nächsten.

Kosten
Eine Pauschale je Quadratmeter gibt es nicht, weil der Aufwand nicht an der Fläche hängt. Vier Größen bestimmen den Preis:
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen. Was vor der Untersuchung noch nicht kalkulierbar ist, benennen wir als offene Position, statt eine Zahl hineinzuschreiben, die nicht hält.
Häufige Fragen
Was uns vor einer Schadstoffsanierung am häufigsten gefragt wird — mit der Antwort im ersten Satz.
Schadstoffsanierung ist der geregelte Ausbau und die getrennte Entsorgung gesundheitsgefährdender Materialien aus einem Gebäude — Asbest, künstliche Mineralfasern, PAK und Teer, PCB, Holzschutzmittel, Schimmel, Brandrückstände und Altlasten. Sie steht vor der eigentlichen Sanierung, der Entkernung oder dem Abbruch: Einmal mit dem übrigen Bauschutt vermischt, lassen sich Schadstoffe nicht mehr sauber trennen.
Der Ablauf ist bei allen Stoffen derselbe: untersuchen, planen, abschotten, unter Schutzmaßnahmen ausbauen, verpacken, gesondert entsorgen, freigeben, dokumentieren. Was sich unterscheidet, sind die anzuwendenden Regeln — und die Frage, wer die Arbeiten ausführen darf.
Der stärkste Hinweis ist das Baujahr, nicht das Aussehen. Bauten und Sanierungen bis Anfang der 1990er-Jahre bringen regelmäßig asbesthaltige Bauteile mit, Dämmwolle vor 1996 fällt unter den KMF-Verdacht, dauerelastische Fugen aus den 1960er- und 1970er-Jahren stehen unter PCB-Verdacht, schwarzer Parkettkleber und alte Dachpappe unter PAK-Verdacht, Fertighäuser jener Zeit unter Holzschutzmittel-Verdacht.
Was Sie sehen und riechen können, ist immer nur ein Anlass, nachzusehen — nie ein Befund. Weder eine Sichtprüfung noch der Geruch noch das Fehlen beider erlaubt eine Entscheidung. Belastbar ist ausschließlich die Analyse einer fachgerecht entnommenen Probe durch ein akkreditiertes Labor. Bis dahin gilt: Verdachtsmaterial nicht bearbeiten, nicht bohren, nicht schleifen, nicht entsorgen.
Den Preis bestimmen vier Größen: um welchen Stoff es sich handelt, in welchem Zustand und welcher Menge er vorliegt, wie aufwendig Abschottung und Schutzmaßnahmen ausfallen und welchen Entsorgungsweg das Material nehmen muss. Fest gebundenes Material in unbeschädigtem Zustand verlangt einen anderen Aufwand als schwach gebundenes, und ein bewohntes Haus einen anderen als ein leerstehendes.
Zur Einordnung taugt hier nur der Vergleich: Fest gebundene Materialien in zugänglicher Lage bewegen sich in der Größenordnung einer Asbest-Dachsanierung — nach üblichen Branchenwerten grob 25 bis 50 Euro je Quadratmeter (Stand 2026) —, schwach gebundene Stoffe mit Abschottung und Freimessung liegen ein Mehrfaches darüber.
Deshalb nennen wir keine Quadratmeterpauschale, sondern besichtigen, lassen untersuchen und rechnen. Im Angebot stehen Untersuchung, Einrichtung, Ausbau, Verpackung, Entsorgung und Dokumentation als einzelne Positionen; Laborkosten und behördliche Gebühren stehen gesondert.
Nicht jeder Handwerksbetrieb und in keinem Fall der Eigentümer selbst. Für Arbeiten an Asbest schreibt die TRGS 519 eine behördlich anerkannte Sachkunde vor, für künstliche Mineralfasern gilt die TRGS 521; für Arbeiten in kontaminierten Bereichen kommt die TRGS 524 hinzu. Diese Sachkunde ist personenbezogen: Sie hängt an ausgebildeten Personen im Betrieb, nicht an einem Firmenzertifikat.
Bei uns liegt die behördlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und nach TRGS 521 vor; die Nachweise legen wir auf Anfrage vor. Wir übernehmen außerdem die Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, richten den abgeschotteten Bereich ein und führen die Nachweise über Verbleib und Entsorgung.
Vor jedem Abbruch und jeder größeren Sanierung muss der Bestand auf Gefahrstoffe erkundet werden — anders lassen sich die Arbeiten weder sicher planen noch ausschreiben. Das Ergebnis ist ein Schadstoffkataster: welches Material, an welcher Stelle, in welcher Menge, in welchem Zustand, mit welchem Entsorgungsweg.
Der praktische Nutzen ist derselbe wie der rechtliche: Ein Fund mitten im laufenden Rückbau kostet Baustopp, Umplanung und Geld. Derselbe Fund vorher ist eine Position im Angebot. Wir organisieren die Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor und übersetzen den Befund in einen Rückbauplan.
Es wird als gefährlicher Abfall behandelt: staubdicht verpackt und gekennzeichnet, getrennt von allen anderen Fraktionen transportiert und auf einem für diesen Abfallschlüssel zugelassenen Weg entsorgt. Über den Verbleib entstehen Nachweise, die Sie bekommen — bei einem späteren Verkauf des Objekts sind sie der Beleg dafür, dass ordnungsgemäß saniert wurde.
Vor dem Rückbau der Abschottung wird geprüft, ob das Sanierungsziel erreicht ist: bei Asbestarbeiten durch Freimessung, bei anderen Stoffen nach dem jeweils anwendbaren Regelwerk.
Dazu gehört
Wir sanieren in Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Travemünde, Ratzeburg, Bad Oldesloe und Eutin; in unser Einsatzgebiet Hamburg fahren wir regelmäßig die rund 60 Minuten. Zum Einsatzgebiet
Kostenlos und unverbindlich
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