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Sachkunde nach TRGS 519 & 521 · Lübeck · Ostholstein · Hamburg

5 Jahre Hawja

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Abgeschotteter Arbeitsbereich einer Asbestsanierung mit Folienschleuse und Warnkennzeichnung.

Sachkunde · TRGS 519 · TRGS 521

Qualifikationen und Nachweise

Für Arbeiten an Asbest und an alter Mineralwolle liegt behördlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und TRGS 521 vor — personenbezogen, wie es das Regelwerk vorsieht. Diese Seite erklärt, was das bedeutet, was es ausdrücklich nicht bedeutet und welche Angaben dazu noch fehlen.

Sachkunde ist personenbezogen — das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite

Die Sachkunde nach TRGS 519 und TRGS 521 hängt an Menschen, nicht an Firmen. Eine Person besucht einen behördlich anerkannten Lehrgang, besteht die Prüfung und bekommt einen Nachweis auf ihren Namen. Wechselt sie den Betrieb, nimmt sie den Nachweis mit. Ein Unternehmen kann diese Sachkunde also nicht „besitzen“ — es kann nur Personen beschäftigen, die sie haben, und dafür sorgen, dass eine davon jede Baustelle beaufsichtigt, auf der es nötig ist.

Das klingt nach Wortklauberei, ist aber der Unterschied zwischen einer korrekten und einer irreführenden Aussage. Deshalb steht auf dieser Website nirgends „zertifizierter Fachbetrieb nach TRGS 519“. Es steht dort: Fachbetrieb für Abbruch und Rückbau, mit behördlich anerkannter Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und TRGS 521 im Betrieb.

Hawja Abbruch GmbH arbeitet auf dieser Grundlage. Woran Sie einen Sachkundenachweis festmachen können — Name der sachkundigen Person, Ausstellungsdatum, ausstellende Stelle, Geltungsbereich und Fortbildungsstand —, steht weiter unten.

Die Regelwerke

TRGS 519 und TRGS 521, kurz erklärt

Beide sind Technische Regeln für Gefahrstoffe. Sie konkretisieren die Gefahrstoffverordnung und beschreiben, wie an gefährlichen Bauprodukten gearbeitet werden darf.

TRGS 519 — Asbest

Sie regelt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien, kurz ASI-Arbeiten: Wer sie leiten darf, wie der Arbeitsbereich abgeschottet wird, welche Schutzausrüstung nötig ist, wie Abfälle verpackt und entsorgt werden und was der Behörde vor Beginn anzuzeigen ist.

Anlage 3 — die große Sachkunde

Die Anlage 3 beschreibt den Lehrgang für Aufsichtführende und verantwortliche Personen bei ASI-Arbeiten. Er ist der umfassendste der Nachweise und berechtigt zur Leitung von Asbestarbeiten — nicht bloß zu Tätigkeiten geringen Umfangs.

TRGS 521 — alte Mineralwolle

Sie regelt Arbeiten an künstlichen Mineralfasern, wie sie bis Mitte der Neunzigerjahre als Dämmung verbaut wurden. Die alten Fasern gelten als krebsverdächtig; die Regel verlangt sachkundige Aufsicht, Schutzmaßnahmen und einen definierten Entsorgungsweg.

Warum beides zusammengehört

Auf einer Baustelle aus den Siebzigerjahren liegen Asbestzement und alte Mineralwolle oft übereinander. Wer nur eine der beiden Sachkunden hat, muss mitten im Rückbau abbrechen und einen zweiten Betrieb holen — mit allem, was das an Zeit und Kosten bedeutet.

Abgrenzung

Was die Sachkunde ausdrücklich nicht ist

  • Kein Unternehmenszertifikat. Es gibt keine Stelle, die einen Betrieb „nach TRGS 519 zertifiziert“. Wer mit einem solchen Siegel wirbt, hat es sich selbst gemacht.
  • Kein Ersatz für die Anzeige. Asbestarbeiten sind der zuständigen Behörde vor Beginn anzuzeigen. Die Sachkunde ist Voraussetzung dafür, nicht ihr Ersatz.
  • Kein Dauerausweis. Ohne Fortbildung innerhalb der vorgesehenen Frist — in der Regel sechs Jahre — verliert der Nachweis seine Gültigkeit.
  • Keine Entsorgungserlaubnis. Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Abfällen sind im Kreislaufwirtschaftsrecht gesondert geregelt. Die TRGS-Sachkunde sagt darüber nichts aus.
  • Kein Freibrief für Eigenleistung. Auch Sachkundige bauen Asbest nicht „mal eben“ aus. Es gilt dieselbe Reihenfolge wie für alle: Verdacht → nicht anfassen → Probenahme durch ein akkreditiertes Labor → Fachbetrieb.

Ein geschützter Begriff

Warum wir uns nicht „Entsorgungsfachbetrieb“ nennen

„Entsorgungsfachbetrieb“ ist kein Werbewort, sondern ein rechtlich geschützter Status. Er setzt eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung voraus: Ein zugelassener Sachverständiger oder eine anerkannte Entsorgergemeinschaft prüft den Betrieb — Organisation, Personal, Anlagen, Abfallwege — und erteilt ein befristetes Zertifikat mit Überwachungszeichen. Die Überwachung wiederholt sich regelmäßig; läuft das Zertifikat aus, darf das Zeichen nicht mehr geführt werden.

Diesen Titel führen wir deshalb nicht. Was zutrifft und nachprüfbar ist: Wir erfassen die Fraktionen getrennt, führen sie zugelassenen Entsorgungsanlagen zu und dokumentieren die Entsorgungswege. Wie das im Einzelnen aussieht, steht unter Entsorgung und Recycling.

Dieselbe Regel gilt für alles andere auf dieser Website: Ein Nachweis, den wir nicht vorlegen können, wird nicht behauptet. Das ist keine Bescheidenheit, sondern Wettbewerbsrecht — und für Sie der praktische Vorteil, dass jede Angabe auf diesen Seiten einer Nachfrage standhält.

Prüfen

Nachweise prüfen: die vier Angaben, nach denen Sie fragen sollten

„Sachkunde liegt vor“ ist noch keine überprüfbare Aussage. Überprüfbar wird sie mit vier Angaben. Fragen Sie danach — bei uns und bei jedem anderen Angebot, das Ihnen für Schadstoffarbeiten vorgelegt wird. Wir legen den Sachkundenachweis auf Verlangen vor.

  • Name der sachkundigen Person. Die Sachkunde ist personenbezogen; ohne Namen ist sie nicht zuzuordnen. Ein Betrieb, der stattdessen auf ein Firmenlogo verweist, hat die Frage nicht beantwortet.
  • Ausstellungsdatum und ausstellende Stelle. Wann der Lehrgang absolviert wurde und welcher behördlich anerkannte Träger den Nachweis ausgestellt hat. Beides steht auf dem Nachweis selbst.
  • Fortbildungsstand. Wann die letzte anerkannte Fortbildung stattgefunden hat und bis wann der Nachweis damit gültig ist. Ein abgelaufener Nachweis ist keiner — auch dann nicht, wenn die Person die Arbeit fachlich beherrscht.
  • Geltungsbereich. Welche Tätigkeiten der Nachweis abdeckt, insbesondere ob neben TRGS 519 Anlage 3 weitere Anlagen einschlägig sind. Für die Sanierung ganzer Bauteile gilt etwas anderes als für Arbeiten geringen Umfangs.

Dieselbe Regel gilt für alles, was ein Betrieb sonst noch führt: eine Präqualifikation für öffentliche Aufträge (PQ-VOB), eine Verbandsmitgliedschaft, eine Anzeige als Beförderer von Abfällen. Wer damit wirbt, kann Nummer, ausstellende Stelle und Gültigkeit nennen — oder er wirbt mit etwas, das er nicht hat.

Zur Asbestsanierung

Häufige Fragen

Fragen zu Nachweisen und Zertifikaten

Die Fragen, die man einem Betrieb stellen sollte, bevor man ihn mit Schadstoffarbeiten beauftragt — mit der Antwort im ersten Satz.

Ist Hawja Abbruch nach TRGS 519 zertifiziert?

Nein — und kein anderer Betrieb ist das, denn die TRGS 519 kennt keine Unternehmenszertifizierung. Was es gibt, ist ein personenbezogener Sachkundenachweis: Eine Person besucht einen behördlich anerkannten Lehrgang, besteht die Prüfung und darf danach Asbestarbeiten leiten und beaufsichtigen.

Richtig formuliert heißt das: Im Betrieb sind Personen mit behördlich anerkannter Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 beschäftigt. Wer stattdessen „zertifizierter Fachbetrieb nach TRGS 519" schreibt, sagt etwas, das es nicht gibt.

Was ist der Unterschied zwischen TRGS 519 und TRGS 521?

TRGS 519 regelt Arbeiten an asbesthaltigen Materialien, TRGS 521 Arbeiten an alter Mineralwolle — also an künstlichen Mineralfasern, die vor 1996 eingebaut wurden und als krebsverdächtig gelten. Beide verlangen eine sachkundige Aufsicht, beide schreiben Schutzmaßnahmen, Abschottung und Entsorgungswege vor.

In der Praxis treffen sich beide auf derselben Baustelle: Wer ein Dach aus den Siebzigern zurückbaut, findet häufig Asbestzement und darunter alte Mineralwolle. Deshalb ist es sinnvoll, dass beide Sachkunden im selben Betrieb vorliegen.

Warum nennt sich Hawja nicht Entsorgungsfachbetrieb?

Weil „Entsorgungsfachbetrieb" ein geschützter Begriff ist. Er setzt eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung voraus: Ein zugelassener Sachverständiger oder eine Entsorgergemeinschaft überwacht den Betrieb regelmäßig und erteilt ein befristetes Zertifikat mit Überwachungszeichen.

Wer den Begriff ohne diese Zertifizierung verwendet, wirbt irreführend. Wir entsorgen fachgerecht, dokumentieren die Entsorgungswege und arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsanlagen zusammen — aber wir führen den Titel nicht, den wir nicht haben.

Wie lange gilt ein Sachkundenachweis?

Er gilt nicht unbefristet. Die Sachkunde nach TRGS 519 muss durch eine behördlich anerkannte Fortbildung aufgefrischt werden — in der Regel innerhalb von sechs Jahren. Wird die Frist versäumt, verliert der Nachweis seine Gültigkeit, und der volle Lehrgang ist erneut fällig.

Für Sie als Auftraggeber heißt das: Ein Sachkundenachweis ohne Datum sagt wenig. Fragen Sie nach dem Ausstellungsdatum und nach der letzten Fortbildung — bei uns und bei jedem anderen Betrieb, der Ihnen eine Asbestsanierung anbietet.

Woran erkenne ich, ob ein Betrieb Asbest sanieren darf?

An drei Dingen: Er benennt eine sachkundige Person nach TRGS 519 Anlage 3 namentlich, er zeigt Ihnen den Nachweis auf Verlangen, und er zeigt die Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde. Wer stattdessen nur ein Logo mit „zertifiziert" führt, hat nichts belegt.

Fragen Sie außerdem nach dem geplanten Verfahren, der Abschottung, der Unterdruckhaltung und dem Entsorgungsweg. Ein Betrieb, der Asbest ordnungsgemäß saniert, kann diese vier Punkte in zwei Minuten beschreiben.

Dazu gehört

Weiterlesen

  • Asbestsanierung — wie eine ASI-Arbeit abläuft, von der Probenahme bis zur Freimessung.
  • Schadstoffsanierung — KMF, PAK, PCB und Teer: woran man sie erkennt und was daraus folgt.
  • Über uns — der Betrieb hinter den Nachweisen.
  • Angebot anfordern — mit Baujahr und Fotos; bei Verdacht auf Schadstoffe bitte dazuschreiben.

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