Sachkunde ist personenbezogen — das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite
Die Sachkunde nach TRGS 519 und TRGS 521 hängt an Menschen, nicht an Firmen. Eine Person besucht einen behördlich anerkannten Lehrgang, besteht die Prüfung und bekommt einen Nachweis auf ihren Namen. Wechselt sie den Betrieb, nimmt sie den Nachweis mit. Ein Unternehmen kann diese Sachkunde also nicht „besitzen“ — es kann nur Personen beschäftigen, die sie haben, und dafür sorgen, dass eine davon jede Baustelle beaufsichtigt, auf der es nötig ist.
Das klingt nach Wortklauberei, ist aber der Unterschied zwischen einer korrekten und einer irreführenden Aussage. Deshalb steht auf dieser Website nirgends „zertifizierter Fachbetrieb nach TRGS 519“. Es steht dort: Fachbetrieb für Abbruch und Rückbau, mit behördlich anerkannter Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und TRGS 521 im Betrieb.
Hawja Abbruch GmbH arbeitet auf dieser Grundlage. Woran Sie einen Sachkundenachweis festmachen können — Name der sachkundigen Person, Ausstellungsdatum, ausstellende Stelle, Geltungsbereich und Fortbildungsstand —, steht weiter unten.